Verband

Der Verband

Der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Neckar-Kreis entstand 1973 im Zuge der Kreisreform in Baden-Württemberg. Diese Reform führte zur Zusammenlegung der Altkreise Heidelberg und Mannheim sowie der nördlichen Hälfte des Altkreises Sinsheim zum neuen Landkreis Rhein-Neckar-Kreis. Als Ergebnis dieser Umstrukturierung wurde auch ein neuer Kreisfeuerwehrverband geschaffen, der im gesamten Landkreis aktiv ist und die Interessen aller Feuerwehren in den 54 Städten und Gemeinden des Landkreises vertritt.

Der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Neckar-Kreis e. V. ist Mitglied im Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg e. V. und setzt sich für die Belange von insgesamt:

8015 Feuerwehrangehörige im Rhein-Neckar-Kreis
4386 Angehörige in den freiwilligen Feuerwehren
276 Angehörige in den Werkfeuerwehren
1947 Angehörige in den Jugendfeuerwehren
1237 Angehörige in den Altersabteilungen
169 Angehörige in der Feuerwehrmusik
(Stand: 31.12.2022)

Der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Neckar-Kreis e. V. ist ein zentraler Zusammenschluss von Feuerwehren in der Region Rhein-Neckar. Er dient der Förderung und Koordination der Feuerwehrarbeit sowie der Interessenvertretung auf Kreisebene. Dabei arbeitet er eng mit den örtlichen Feuerwehren, den kommunalen Verwaltungen und anderen relevanten Akteuren zusammen, um ein effektives und effizientes Feuerwehrwesen im gesamten Landkreis sicherzustellen.

Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem die Organisation von Schulungen, die Bereitstellung von Informationen und Materialien sowie die Vertretung der Feuerwehrangehörigen in verschiedenen Gremien und Ausschüssen.

Der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Neckar-Kreis e.V. hat folgende Aufgaben:

a) Vertreten der Interessen der Feuerwehrangehörigen, zur Stärkung des Ehrenamtes bei der Feuerwehr und zur Förderung des Feuerwehrgedankens.

b) Betreuung und Förderung der Jugendarbeit, der Aufgaben der Einsatzabteilung sowie der Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehren, des Musikwesens, des Feuerwehr-Seelsorge-Teams des Sports der Feuerwehren sowie der Brandschutzerziehung und der Brandschutzaufklärung.

c) Betreuung und Förderung der Zusammenarbeit innerhalb der Feuerwehren und mit allen Hilfsorganisationen.

d) Unterstützung und Förderung der Öffentlichkeitsarbeit.

e) Unterstützung von Wettbewerben und Wettkämpfen. 

f) Pflege und Förderung kultureller und sozialer Maßnahmen auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens.

g) Anerkennung und Förderung besonderer Leistungen in Form von Auszeichnungen.

h) Unterstützung und Förderung des Vereins Baden-Württembergisches Feuerwehrhotel St. Florian Titisee, der Gustav-Binder-Stiftung sowie der Ingenieur-Meister-Stiftung.

i) Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen von Feuerwehrangehörigen.

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